
Für PKW-Fahrer (Klasse B) sowie Bewerber der Führerscheinklassen A, L oder T:
Weitere Untersuchungen sind in der Regel nicht erforderlich.
Unsere Praxis ist amtlich anerkannte Sehteststelle nach § 67 (5) FEV.
Für LKW-Fahrer (Klassen C):
Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich nach Fahrerlaubnisklasse bzw. nach Lebensalter:
Fahrerlaubnisklasse | Ärztliche Eignungsuntersuchung | Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens | Reaktionstest (Psychometrie), wird von uns NICHT angeboten* |
C1, C1E (LKW) | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre | nein |
C, CE (LKW) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | nein |
D, D1, DE, D1E (Bus) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Fahrgastbeförderung (Taxi) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr alle 5 Jahre |
* Reaktionstests (nach Anlage 5.2 FeV) für Bus- oder Taxifahrer werden von uns zur Zeit nicht durchgeführt. Alle sonstigen Untersuchungen werden angeboten!
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Soweit vorhanden: Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
- Falls sie an einer möglicherweise die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen (Diabetes, Herzerkrankungen) leiden: bringen Sie bitte Befunde Ihres behandelnden Arztes mit!