Unser Ziel ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)  ist heute für Betriebe nicht nur gesetzlich gefordert, sondern notwendige Realität -auch unter demographischen Aspekten. Ältere Mitarbeiter werden nicht häufiger krank als jüngere, aber Krankheiten verlaufen tendenziell länger.

Ist ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist es Aufgabe des Arbeitgebers mithilfe des BEM

  • die Arbeitsunfähigkeit eines betroffenen Arbeitnehmers zu überwinden
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
  • den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten

BEM findet immer im Kontext mit anderen therapeutischen Maßnahmen statt, dabei kann eine stufenweise Wiedereingliederung mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern Bestandteil eines BEM sein. Die stufenweise Wiedereingliederung wird in der Praxis häufig eingesetzt und ist ein erfolgreiches Verfahren im betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Manche Betriebe lassen sich bei der Einführung des BEM und im Weiteren bei Bedarf, z.B. bei komplexen Fragestellungen, beraten. Andere Unternehmen setzen auf eine regelmäßige externe professionelle Unterstützung.

Wir können die betroffenen Beschäftigten vielfältig unterstützen und so ihre Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung erhöhen.

Praxis Riemer - Betriebliches Eingliederungsmanagement ©fotolia

Aufgaben des Betriebsarztes im Rahmen des BEM

  • Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkennen
  • Vor der Eingliederungsmaßnahme den Mitarbeiter beraten und ggf. untersuchen
  • Bewertung der erfolgten ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Hinblick auf die berufliche Situation
  • Bewertung des Wiedereingliederungsplans
  • Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiedereingliederung
  • Individuelle Anpassung der Belastung und der Arbeitsinhalte