Vorsorgeuntersuchungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durchgeführt, um eine Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zu gewährleisten.
Anlässe zu arbeitsmedizinischer Vorsorge sind z.B.:
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Feuchtarbeit, Schweißen (ehem. G 39)
- Gezielte und ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen (ehem. G 42)
- Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen: Hitzebelastung (ehem.G 30), Kältebelastung (ehem.G 21), Lärmexposition (ehem. G 20), Vibrationen (ehem. G 46), Taucherarbeiten (ehem. G 31)
- Tragen von Atemschutzgeräten (ehem. G 26)
- Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G 37)
- Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen (ehem. G 35)
Eignungsuntersuchungen
Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihre Mitarbeiter nur einsetzen, nachdem Sie sich von deren Eignung überzeugt haben. In diesem Fall kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach und gewährleisten die Sicherheit Dritter. Eignungsuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben bzw. ergeben sich aus der im Betrieb durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Eignungsuntersuchungen sind
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehem. G 25)
- Arbeiten in Höhe (ehem. G 41)
- DIN EN 473 oder DIN EN 4179 (Sehtest)
Weitere Untersuchungen
- Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
- Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
- Untersuchung nach Mutterschutzgesetz
- Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, ehem. G 31)