Erste Hilfe im Betrieb leisten u.a. die in Ihrem Betrieb benannten und zu diesem Zweck ausgebildeten Ersthelfer.

Bei akuten Notfällen alarmieren Sie den Notarzt über Tel. 112.

Den nächsten Durchgangsarzt, der von den Berufsgenossenschaften für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen zugelassen ist, finden Sie hier.

Bei nicht arbeitsplatzbezogenen Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bei akuten Beschwerden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116117.