Nach der Fahrerlaubnisuntersuchung (FeV) sind für die verschiedenen Fahrzeugklassen bestimmte medizinische Untersuchungen erforderlich.
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Für PKW-Fahrer (Klasse B) sowie Bewerber der Führerscheinklassen A, L oder T:

Sehtest (nach § 12 FeV bzw. Anlage 6 Nr. 1 FeV)

Bei dem Sehtest wird die Sehschärfe untersucht. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens eine Sehschärfe von 0,7 auf jedem Auge erreicht.

Weitere Untersuchungen sind in der Regel nicht erforderlich.

Unsere Praxis ist amtlich anerkannte Sehteststelle nach § 67 (5) FEV.

Für LKW-Fahrer (Klassen C):

Allgemeine ärztliche Eignungsuntersuchung (nach FeV Anlage 4 bzw. 5).

Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen:

  • Eine Befragung zu aktuellen und stattgehabten Erkrankungen, evtl. auch zu denen von Familienangehörigen, da einige Erkrankungen oder zumindest die Anlage dazu vererbt werden
  • Eine Blutdruckmessung
  • Eine körperliche Untersuchung
  • Eine Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens

Gibt es Hinweise auf Erkrankungen, sind ggf. noch weitere Untersuchungen nötig.

Untersuchung des Sehvermögens (nach Anlage 6 Nr. 2 FeV).

Die Untersuchung des Sehvermögens besteht aus mehreren Teilen:

  • An einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe, das räumliche (Stereo-) Sehvermögen sowie das Farbsehvermögen getestet.
  • Die Prüfung des Gesichtsfeldes ist etwas aufwendiger und geschieht an einem extra Gerät, dem sog. Perimeter.
  • Seit dem 01.07.2011 ist zusätzlich das Dämmerungs- oder Kontrastsehvermögen zu testen.

Wichtig für die Untersuchung ist es, dass Sie Ihre Sehhilfen für die Ferne und Ihren Brillenpass mitbringen!

Für Busfahrer und Taxifahrer ist teilweise zusätzlich ein Reaktionstest/leistungspsychologische Untersuchung (Psychometrie) (nach Anlage 5.2 FeV) erforderlich. Diese Untersuchung führen wir NICHT durch.

Es gelten besonders hohe Anforderungen für die:

  • (Psychische) Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierung
  • Konzentration
  • Aufmerksamkeit

Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich nach Fahrerlaubnisklasse bzw. nach Lebensalter:

Fahrerlaubnisklasse Ärztliche Eignungsuntersuchung Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens Reaktionstest (Psychometrie), wird von uns NICHT angeboten*
C1, C1E (LKW) beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre nein
C, CE (LKW) beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre nein
D, D1, DE, D1E (Bus) beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
Fahrgastbeförderung (Taxi) beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr alle 5 Jahre

* Reaktionstests (nach Anlage 5.2 FeV) für Bus- oder Taxifahrer werden von uns zur Zeit nicht durchgeführt. Alle sonstigen Untersuchungen werden angeboten!

Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Soweit vorhanden: Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
  • Falls sie an einer möglicherweise die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen (Diabetes, Herzerkrankungen) leiden: bringen Sie bitte Befunde Ihres behandelnden Arztes mit!
Wichtiger Hinweis für Probanden mit Diabetes
  • Eine angemessene Dokumentation der Stoffwechselsituation („Blutzuckertagebuch“, HbA1- Werte) muss vorgelegt werden. Die Blutzuckerselbstmessung muss in der Regel mindestens zweimal täglich sowie zu den für das Führen eines Fahrzeugs relevanten Zeiten vorgenommmen und dokumentiert werden.
  • In den letzten 12 Monaten sollte keine schwere Hypoglykämie aufgetreten sein. (Eine Hypoglykämie wird als schwer eingestuft, wenn Hilfe durch andere Personen benötigt wird.)
  • Es darf keine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung bestehen. Der Proband soll an einer strukturierten Diabetikerschulung zur Erkennung und Behandlung von Unterzuckerungssituationen teilgenommen haben.
  • Es dürfen keine anderen Komplikationen der Zuckerkrankheit vorliegen, die die Fahrsicherheit ausschließen (Augenleiden, Nierenleiden, Gefäßerkrankung).